AGB

1. Geltungsbereich: Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Die Firma Buddenkotte Apparatebau GmbH & Co. KG vereinbart mit dem Kunden durch den Geschäftsabschluss die Anwendbarkeit dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen, selbst wenn dafür nicht nochmals eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird. Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich von der Firma Buddenkotte Apparatebau GmbH & Co. KG anerkannt werden. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich bei Geschäften mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB.

2. Auftragsannahme:  Bestellungen müssen schriftlich erfolgen. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Buddenkotte Apparatebau GmbH & Co. KG innerhalb einer angemessenen Frist angenommen werden kann. Mit Vertragsabschluss verlieren alle vorhergehenden verbindlichen Vereinbarungen und Zusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich von der Firma Buddenkotte Apparatebau GmbH & Co. KG bestätigt werden, ihre Wirksamkeit. Absprachen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

3. Preise: Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma Buddenkotte Apparatebau GmbH & Co. KG genannten Preise. Die Preise verstehen sich für eine Lieferung ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie schließen etwaig anfallende Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung, Montage und Inbetriebsetzung nicht ein.

4. Eigentum und Urheberrechte: An Plänen, Kostenanschlägen, Zeichnungen, technischen Aufzeichnungen und anderen anlässlich der Geschäftsbeziehungen herausgegeben Unterlagen behält sich die Firma Buddenkotte Apparatebau GmbH & Co. KG das Eigentum und ihre Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma Buddenkotte Apparatebau GmbH & Co. KG zugänglich gemacht werden.

5. Zahlungsbedingungen: Zahlungen sind -sofern nichts anderes vereinbart wurde - wie folgt zu leisten: Der Rechnungsbetrag wird bei Versandbereitschaft sofort zur Zahlung fällig.

Nimmt der Käufer die Lieferung im vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht ab, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Zahlungsverpflichtung zu den vorgenannten Fälligkeitsterminen nicht berührt. Die Firma Buddenkotte Apparatebau GmbH & Co. KG ist berechtigt, für rückständige Zahlungen des Kunden Verzugszinsen ab Fälligkeit zu einem Zinssatz von 9 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB).

Eine Zurückhaltung der Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur dann zulässig, wenn solche Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist die Firma Buddenkotte Apparatebau GmbH & Co. KG zu keiner weiteren Lieferung an den Kunden verpflichtet.

Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann die Firma Buddenkotte Apparatebau GmbH & Co. KG sämtliche offen stehenden Rechnungen fällig stellen und für die sämtlichen noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall eines Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.

6. Liefertermine: Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von uns zugesichert wurden. Ein Liefertermin ist eingehalten, wenn die Sendung zu diesem Termin versandbereit ist und dies dem Kunden mitgeteilt wird. Teillieferungen sind zulässig. Der Liefertermin gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers oder seines Unterlieferers liegen, insbesondere bei Fällen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks oder dergleichen. Sofern diese Ereignisse auf die fristgerechte Erfüllung des Vertrages erheblich einwirken, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Ein etwaiger Verzugsschaden ist uns nachzuweisen und auf max. 5 % der Auftragssumme begrenzt.

7. Versand: Der Versand erfolgt in allen Fällen nur auf Verlangen und auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person bzw. an das den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist. Dasselbe gilt, sobald die Sendung den Betrieb der Firma Buddenkotte Apparatebau GmbH & Co. KG verlassen hat. Eine Versicherungspflicht der Firma Buddenkotte Apparatebau GmbH & Co. KG für Transportschäden besteht nicht.

8. Haftung für Schäden: Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

Der vorstehende Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Haftung für Mängel: Der Kunde ist verpflichtet, jeden Mangel oder das Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft unverzüglich zu melden. Eine Weiterbenutzung der Ware nach Auftreten des Mangels führt zum Haftungsausschluss. Haftung für Mängel der Lieferung übernimmt die Firma Buddenkotte Apparatebau GmbH & Co. KG nur dann, wenn der Kunde nicht Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten eigenmächtig veranlasst hat.

Es bestehen keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien. Jegliche Aussagen über die Produktion und/oder die Wirtschaftlichkeit der Funktionsweise eines Produktes gelten nur als Schätzung und nicht als Garantie oder bindende Behauptung. Für auf Veranlassung des Kunden gekauftes Material oder für auf seine Veranlassung gekauftes Zubehör wird keine Haftung übernommen.

Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl der Firma Buddenkotte Apparatebau GmbH & Co. KG auszubessern oder neu zu liefern, die unter Ausschluss der normalen Dauer des Transports, der Montage und der Inbetriebsetzung innerhalb von 12 Monaten, vom Rechnungstage an abgerechnet, nachweisbar infolge eines vor dem  Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar sind oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird. Eine Haftung gilt auch nur für solche Mängel, die unter den vertraglich vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei ordnungsgemäßem Gebrauch entstehen.

Für Lieferteile, die durch ihre Verwendung und Beschaffenheit einem normalen Verschleiß unterliegen, wie Dichtungen aller Art, Klappen und Ventile, Kupplungen, Keilriemen, Filtermatten, Glühbirnen, Sicherungen, Varistoren, Kohlebürsten, wird keine Haftung übernommen. Eine Haftung für Mängel, die auf einer vom Kunden vorgeschriebenen Konstruktion oder einer unsachgemäßen Nutzung beruhen, wird ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt: Die Firma Buddenkotte Apparatebau GmbH & Co. KG bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher noch offen stehenden Rechnungen einschließlich aller Nebenforderungen wie Kosten der Verpackung, Fracht, Transport und gegebenenfalls Verzugszinsen Eigentümerin der vertragsgegenständlichen Produkte unbeschadet des früheren Gefahrübergangs. Bis dahin hat der Kunde den Liefergegenstand auf seine Kosten zu Gunsten der Firma Buddenkotte Apparatebau GmbH & Co. KG gegen Feuer- und Wasserschäden zu versichern und dies der Firma Buddenkotte Apparatebau GmbH & Co. KG auf Verlangen nachzuweisen.  Auch hat er der Firma Buddenkotte Apparatebau GmbH & Co. KG und dessen Beauftragten das Betreten des Aufstellungsortes zu gestatten. Der Kunde darf den Gegenstand weder veräußern noch belasten und muss im Falle einer Pfändung die Firma Buddenkotte Apparatebau GmbH & Co. KG unverzüglich benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Fa. Buddenkotte Apparatebau GmbH & Co. KG berechtigt, entweder den Liefergegenstand ohne Verzicht auf ihre Ansprüche bis zu deren Befriedigung wieder an sich zu nehmen oder vom Vertrag zurück zu treten. Bei Fortnahme des Lieferungsgegenstandes gehen alle Kosten, auch die einer etwa erneuten Aufstellung zu Lasten des Kunden. Beim Rücktritt hat der Kunde der Firma Buddenkotte Apparatebau GmbH & Co. KG neben der Entschädigung für Benutzung des Liefergegenstandes jede auch unverschuldete Wertminderung zu ersetzen. Diese beträgt monatlich mindestens 10 % vom Rechnungsbetrag. Die Pfändung des Liefergegenstandes steht der Firma Buddenkotte Apparatebau GmbH & Co. KG frei; sie gilt nicht als Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt. Bei Pfandverwertung verliert der Kunde das Recht auf Vertragserfüllung.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Firma Buddenkotte Apparatebau GmbH & Co. KG.

12. Schlussbestimmungen: Die Firma Buddenkotte Apparatebau GmbH & Co. KG und der Kunde dürfen ihre Vertragsrechte an Dritte nur in gegenseitigem, schriftlich erklärtem Einverständnis übertragen. Änderungen oder Ergänzungen in der Geschäftsbeziehung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dasselbe gilt für einen Verzicht auf die Schriftform. 

13. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung tritt eine solche, die dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt.

Buddenkotte Apparatebau

GmbH & Co. KG

Industriestraße 17, 46342 Velen

Route starten

[+49] 28 63 / 20 90-0

Qualität made in Germany

Ihre Anlagen werden in unserem Haus sorgfältig geplant, konstruiert und gefertigt. Das gewährleistet einen höchsten Qualitätsstandard.